Rundgang – Das ehemalige Schul- und Gemeindehaus

Das ehemalige Schul- und Gemeindehaus, Ratstraße 1

Nach dem „Häuserbuch von Ernst Merk“ kann zur Geschichte des Gemeinde- oder Rathauses folgendes gesagt werden:
Die älteste Nachricht von einem Gemeinde- oder Rathaus findet sich im Ellerstadter Weistum, das aus der Zeit um 1300 stammt. Dort ist es Spilhaus genannt, das so viel bedeutet wie Gerichtshaus. Da bis zum Jahr 1798 alle civilrechtlichen Streitigkeiten und strafrechtlichen Vergehen auf dem Gemeindehaus verhandelt und abgeurteilt wurden, ist die Benennung Spil = Gerichtshaus auch vollkommen zutreffend. Es kann mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass das im Weistum genannte Spilhaus dort stand, wo sich ehemals die Gemeindewaage befand (Ecke Kirchenstraße/ Fließstraße). Nach dem Lagerbucheintrag vom Jahr 1723 stand damals das Gemeindehaus bereits an der heutigen Adresse (Ratstraße 1). Aber in dem gleichen Buch wird unter Nr. 45 ein „Gemeindehaus ohnerbaut“ genannt. Bei Nr. 45 handelt es sich aber um das ehemalige Spritzenhaus neben der bereits genannten Gemeindewaage. Der Eintrag „noch ohnerbaut“ bedeutet, dass an der unter Nr. 45 bezeichneten Stelle früher das Gemeindehaus stand, das um 1723 offensichtlich bereits abgebrochen und nicht wieder aufgebaut worden war.
Im Ellerstadter Marktverzeichnis über den Markt vom Jahr 1577 ist gesagt, dass die Marktstände „zwischen der Schmitten neben dem Graben und dem Rathaus“ lagen. Da die Schmiede auf der Stelle des heutigen Hauses Merk (früher Heinrich Georgens) stand, müssen die Marktstände auf dem heutigen freien Platz vor den Häusern Georgens und Bernhardt (heute Lauer), wirklich neben dem alten Gemeindehaus, gestanden haben. Dieser Platz gehörte auch den Ortsherrn und war als Burgstatt in den alten Urkunden bezeichnet.
Eine Angabe in der Urkunde über die Güterteilung der Herren v. Flersheim vom Jahr 1548 erlaubt ebenfalls den Schluss, dass das Gemeindehaus damals an der Stelle der Gemeindewaage stand. In der Urkunde steht, „dass die Herrn v. Flersheim in Ellerstadt ein steinern Stocklin (steinernes Gefängnis) eigenthomb haben, darum ein Grab(en) geht“. Wo im Jahr 1548 der Stock (Gefängnis) war, wird aber auch das im Weistum aus der Zeit um 1300 genannte Spilhaus gewesen sein. Um das heutige Gemeindehaus, ging niemals ein Graben. Seit uralter Zeit aber um das Spritzenhaus und um den nördl. nebengelegenen freien Platz, der früher den Ortsherrn und seit dem Jahr 1723 dem Pfarrer Kall gehörte.
Auf einer am westlichen Giebel des Gemeindehauses eingemauerten Tafel stehen die Jahreszahlen 1838 – 1545. Daraus folgt wohl, dass das Gemeindehaus im Jahr 1545 erstmals an dieser Stelle neu erbaut und das in der Flersheimer Urkunde vom Jahr 1548 genannte „Stocklin“ als Gemeindehaus nicht mehr benutzt worden ist oder sogar nicht mehr vorhanden war.
Im Jahr 1723 stand das Gemeindehaus nicht auf seinem heutigen Platz. Es war damals ca. 10,93 Meter breit und hatte nach dem Grundsteuer-Sektionsverzeichnis vom Jahr 1802 nur einen Flächeninhalt von 72 Quadratmetern. Es ragte um seine ganze Tiefe von 6,37 Meter in die Straße hinein, so dass seine Rückseite (Nordseite) mit der Vorderseite (südlich) des heutigen Pfarrhauses abschnitt. Im Jahr 1838 hat man dann das Gemeindehaus etwas weiter nördlich errichtet, denn nach Auflassung des alten Kirchhofs im Jahre 1821, der sich zwischen Kirche und dem „Gemeindehaus“ befand, war nun dort genügend Platz vorhanden. Der Keller des alten Gebäudes wurde vermutlich in den Neubau miteinbezogen.
Das Gemeindehaus wurde gleichzeitig auch als Schulhaus genutzt.
Geplant wurde das Amtsgebäude wahrscheinlich durch den Münchner Architekt Friedrich Gärtner. Es ist straßenbildprägend so wie es zur bayerischen Zeit bei anderen Amtsgebäuden in der Pfalz auch gehandhabt wurde.